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3.4.2 Diskriminationsversuche
Die absoluthörende Versuchspersonen bekamen ein Signal vorgespielt und hatten die Aufgabe zu hören, welche Einzeltöne darin enthalten waren. Der Versuchsleiter saß im selben Raum wie die Versuchsperson und protokollierte die Aussagen mit, um in Zweifelsfällen bei Bedarf gleich nachfragen zu können, was die Versuchsperson meinten. Dies erwies sich als nötig, weil die Signale oftmals als vieldeutig wahrgenommen wurden und mit Rückfragen viele Mißdeutigkeiten vermieden werden konnten.
Die Signale bestanden aus der Addition von drei sinusförmigen Signalen mit fester Phase und einer Amplitudenbeziehung von 1:2:1, entsprachen also einer AM mit einer variablen Träger- und einer festen Modulationsfrequenz.
Die Trägerfrequenz variierte in einem Bereich von 740bis 5274Hz in Abständen von jeweils einem Halbton zueinander, also vom zweigestrichenen f# bis hin zum fünfgestrichenen d#. Dieser Bereich überstreicht einen großen Bereich der musikalischen Frequenzen bis über seine obere Grenze hinaus. Der höchste Ton, das fünfgestrichene d#, ist höher als der höchste Ton auf einer Klaviertastatur.
Die Modulationsfrequenz war über den ganzen Bereich konstant und betrug 250Hz.
Der spektrale Abstand der Trägerfrequenz von ihren Seitenbanden entsprach einem Bereich von 7 Halbtönen bei den tiefsten Frequenzen bis hin zu weniger als einem Halbton bei den hohen Frequenzen.
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